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   SG Hamburg, 22.04.2016 - S 40 U 216/10   

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https://dejure.org/2016,71390
SG Hamburg, 22.04.2016 - S 40 U 216/10 (https://dejure.org/2016,71390)
SG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.2016 - S 40 U 216/10 (https://dejure.org/2016,71390)
SG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 2016 - S 40 U 216/10 (https://dejure.org/2016,71390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festellung einer haftungsbegründende Kausalität für die Läsion der Rotatorenmanschette bei einem Sturz auf den Boden; Feststellung eines weiteren Gesundheitserstschadens bei einem Arbeitsunfall auf dem Bau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus SG Hamburg, 22.04.2016 - S 40 U 216/10
    Hinsichtlich der richterlichen Feststellung des Inhalts der Erfahrungssätze genügt der richterliche Beweisgrad der juristischen Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 46 = BSGE 112, 177-188 = NJW 2013, 3676-3680; Rz. 67 nach Juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Hamburg, 22.04.2016 - S 40 U 216/10
    Der Unfallsenat des Bundessozialgericht (BSG) hat bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass es dabei nicht um die Ablösung der für das Sozialrecht kennzeichnenden individualisierenden und konkretisierenden Kausalitätsbetrachtung durch einen generalisierenden, besondere Umstände des Einzelfalls außer Betracht lassenden Maßstab geht, sondern um die Bekräftigung des allgemeinen beweisrechtlichen Grundsatzes, dass die Beurteilung medizinischer Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge auf dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand aufbauen muss (vgl. BSG Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 = SGb 2007, 242 ff; Rz. 17 nach Juris).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

    Auszug aus SG Hamburg, 22.04.2016 - S 40 U 216/10
    Diese (versicherte) Einwirkung muss einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv (1. Kausalitätsstufe) und rechtlich wesentlich (2. Kausalitätsstufe) verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 24. Juli 2012, Az.: B 2 U 23/11 R, nach juris).
  • LSG Hamburg, 22.11.2017 - L 2 U 20/16

    Unfallversicherungsrecht

    Der vor dem 1. September 2017 für das Berufungsverfahren noch zuständige dritte Senat des Landessozialgerichts Hamburg hat mit Beschluss vom 29. September 2016 den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit folgender Begründung abgelehnt: Der Antrag ist abzulehnen, weil es an der erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussicht im Sinne einer zumindest guten Möglichkeit fehlt, dass der Kläger mit seiner Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 22. April 2016 (S 40 U 216/10) durchdringen wird ... Nach der im Prozesskostenhilfeverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung der Erfolgsaussicht hat das Sozialgericht die auf Anerkennung eines Rotatorenmanschettenschadens in der linken Schulter als Folge des am 17. September 2009 erlittenen Arbeitsunfalls und Weitergewährung von Leistungen über den 30. Oktober 2009 hinaus gerichtete Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen.
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